Geschichte von Mechenried
Mechenried, ein Dorf hinter Haßfurt an der Straße nach Hofheim, lag seit alters im Hochstift und der Diözese Würzburg.
Erstmals wird der Ort Mitte des 12. Jahrhunderts schriftlich belegt, als Güter von Mechenried am 23. Juni an das Bamberger Domkapitel geschenkt werden, das seither im Dorf einen Erbobleihof unterhielt. Einer Urkunde aus dem Jahre 1170 kann man entnehmen, dass bereits unter der Regierung des Würzburger Bischofs Emehard, also zwischen den Jahren 1089 und 1105, eine Kapelle in Schweinshaupten zur Pfarrkiche erhoben wurde, die mit Zehnteinkünften aus Mechenried ausgestattet wurde.
Ab dem 13. Jahrhundert taucht in den Quellen für mehr als 100 Jahre ein Ministerialengeschlecht auf, das sich nach dem Ort Mechenried benannte und das in Diensten verschiedener Klöster, Adeliger und Herrschaften war.
Zu Beginn des 14. Jahrhunderts verfügt das Geschlecht der Flieger, das sich in den Haßbergen ausbreitete, über bedeutende Zehntrechte. 1320 verkauft Wegericus von Haßfurt seine Güter in Mechenried. Auch die Familie von Rotenhan wird seit dem 14. Jahrhundert mit Liegenschaften und Rechten im Ort vom Würzburger Bischof belehnt.
Ab 1335 tritt die Familie Fuchs die Nachfolge und das Erbe der Flieger an. Im Laufe des 14. Jahrhunderts erwirbt auch das Zisterzienserinnenkloster Mariaburghausen Besitz in Mechenried aus der Hand verschiedener Ministerialer und Adeliger.
Ebenso besaß seit 1377 die Benediktinerabtei Theres Güter und auch das Augustinerkloster in Königsberg hatte seit 1454 Einkünfte in Mechenried. 1489 verkauft Philipp Fuchs von Schweinshaupten zahlreiche Güter und Zehntrechte an Bernhard von Bastheim.
Mechenried war, wie viele andere Dörfer in den Haßbergen ein Ganerbendorf. Das bedeutete, dass es keine einheitliche Herrschaft im Ort gab, sondern dass sich verschiedene Grundherren Besitz und Rechte teilten. Jedoch die Landeshoheit besaß der Bischof von Würzburg als Fürst und Landesherr und Mechenried wurde im Amt Haßfurt verwaltet.
Die Hochgerichtsbarkeit (Cent) teilte sich allerdings Würzburg mit Sachsen, da Mechenried hier an der Grenze zum sächsischen Amt Königsberg lag und es im Ort auch sächsiche Untertanen gab. Ende des 15. Jahrhunderts baute das Hochstift Würzburg seine Stellung im Ganerbendorf aus und erwarb verschiedene Güter von der Familie von Bastheim, die wiederum an die Familie Fuchs verpfändet wurden. Wegen der Nähe zum sächsischen Amt Königsberg und den sächsischen Untertanen im Dorf, gab es immer wieder Streit um Rechte. Diese Differenzen legte man 1579 in einem Vertrag bei, der die klösterlichen und die würzburgerischen Untertanen mit dem Treueid (Erbhuldigung) an das Hochstift Würzburg verwies. Im Jahre 1659 trat Bamberg die Rechte vom domkapitelischen Erbobleihof an Würzburg ab und 1696 übergab auch Sachsen seine Untertanen mit der Vogtei und den Centrechten in Mechenried an Würzburg.
Somit gehört Mechenried am Ende des alten Reiches bis zur Neuordnung und den Umwälzungen in ganz Europa nach 1803 in das zum Würzburg Hochstift gehörende Amt Haßfurt sowie in das dortige Hochgericht (cent)
1803 wurden die Dorf und Hartmühle eingemeindet und seit 1978 gehört Mechenried zur neu gebildete Gemeinde Riedbach im Landkreis Haßberge.